Weitere Infos für Ihren Besuch
Der Verzehr von eigenen Speisen und Getränken ist in den Gärten erlaubt, solange Sie etwaige Abfälle wieder mitnehmen. Größere Picknicks oder Grillen sind nicht gestattet.
Eine Einkehrmöglichkeit bietet das NEES Café & Restaurant. Dieses befindet sich direkt am Haupteingang und wird von einem privaten Betreiber geführt. Bitte informieren Sie sich auf der NEES Homepage über Öffnungszeiten, Preise und Reservierungsmöglichkeiten.
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Die Botanischen Gärten sind eine zentrale Einrichtung der Forschung und Lehre der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn. Das Betreten der Botanischen Gärten erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Besucher erkennt mit Betreten der Botanischen Gärten diese Gartenordnung als verbindlich an und verpflichtet sich, den Anweisungen des Gartenpersonals Folge zu leisten.
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Tiere (zum Beispiel Hunde) oder Fahrzeuge (zum Beispiel Fahrräder, Roller, Inline-Skater, Kettcars) dürfen nicht mitgeführt werden. Für am Eingang abgestellte Fahrräder wird keine Haftung übernommen.
- Untersagt ist:
– jedes Beschädigen oder Einsammeln von Pflanzen, Früchten, Samen und Tieren
– das Betreten von Beeten, gesperrten Wegen und Eisflächen
– sportliche Betätigung, wie Joggen oder Ähnliches– jede Beschädigung und Verunreinigung der Anlage (insbesondere der Schilder)– das Füttern der Tiere (Fische, Enten, Schildkröten).
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Auf den Rasenflächen, Stegen und so weiter ist Sitzen, Liegen oder Lagern verboten.
- Kinder unter 12 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung Erwachsener.
Klassen müssen unter Aufsicht des Leiters in Gruppen zusammenbleiben.
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Rauchen ist in den Gewächshäusern nicht gestattet.
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Das Fotografieren für gewerbliche und/oder publizistische Zwecke ist nur mit Genehmigung der Gartenverwaltung gestattet.
- Nach dem Läuten der Glocke sind die Gärten unverzüglich zu verlassen.

Häufig gestellte Fragen
Viele Fragen werden an uns herangetragen. Einige davon haben wir hier für Sie beantwortet.