Universität Bonn

Botanische Gärten

14. Dezember 2021

Schlossgarten ab 15.12. wieder geöffnet Schlossgarten wieder geöffnet

Der Zutritt ist nur mit einem 2G-Nachweis möglich

Aufgrund der aktuellen Corona-Schutzverordnung ist ein Besuch der Botanischen Gärten nur mit einem 2G-Nachweis erlaubt, der am Haupteingang kontrolliert wird. Es gelten eingeschränkte Öffnungszeiten: montags bis freitags von 11 bis 15 Uhr.

Blick auf die Gewächshäuser im Botanischen Garten am Poppelsdorfer Schloss
Blick auf die Gewächshäuser im Botanischen Garten am Poppelsdorfer Schloss - an einem sonnigen Wintertag © R. Schönemund
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Die aktuelle Corona-Schutzverordnung besagt, dass Botanische Gärten nur noch mit einem 2G-Nachweis betreten werden dürfen. Dies gilt für die Gewächshäuser und für das Außengelände. Die Botanischen Gärten sind wiederum verpflichtet, diesen 2G-Nachweis an allen Garteneingängen zu kontrollieren. Da wir diese Kontrollen bislang nicht gewährleisten konnten, waren die Botanischen Gärten in den letzten zwei Wochen geschlossen.

Ab Mittwoch, den 15. Dezember, können wir den Haupteingang zu den Botanischen Gärten wieder öffnen. Die Gewächshäuser im Schlossgarten sind dann ebenfalls geöffnet.

Dabei gelten folgenden Einschränkungen:

  • Geöffnet ist montags bis freitags von 11 bis 15 Uhr.
  • Der Zutritt ist nur mit einem 2G-Nachweis und nur über den Haupteingang möglich. Der Haupteingang befindet sich am Schlossvorplatz (Meckenheimer Allee 169).
  • An allen Wochenenden, Feiertagen sowie Heiligabend und Silvester sind die Botanischen Gärten geschlossen.
  • Der Nutzpflanzengarten bleibt bis auf Weiteres komplett geschlossen.

Bei der Einlasskontrolle werden wir von Freiwilligen aus dem Freundeskreis Botanische Gärten e.V. tatkräftig unterstützt. Wir danken den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für ihren Einsatz!

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